HMRC Customs & Excise verlangt, dass Sie Mehrwertsteuer bezahlen, es sei denn, Sie haben Anspruch auf Mehrwertsteuerbefreiung .

Die Mehrwertsteuerbefreiung gilt nur für Lieferungen an eine behinderte Person für deren persönlichen Gebrauch:

HM Customs and Excise Notice 701/7: Reliefs for Disabled People August 2002 definiert dies wie folgt:

„3.2.1 Was bedeutet „chronisch krank oder behindert“?

Eine Person ist „chronisch krank oder behindert“, wenn sie eine Person ist:

mit einer körperlichen Beeinträchtigung, die die Fähigkeit zur Bewältigung von Alltagstätigkeiten nachhaltig und erheblich beeinträchtigt; mit einer Erkrankung, die von Ärzten als chronische Krankheit behandelt wird, wie z. B. Diabetes.“

„4.5.4 Beispiele für entlastungsfähige Geräte und Vorrichtungen:

Transkutaner elektrischer Nervenstimulator“

Bei einer Bestellung auf der Website können Sie eine Mehrwertsteuerbefreiung geltend machen.

Mehrwertsteuer auf telefonische und postalische Bestellungen

Wir müssen eine schriftliche oder elektronische Aufzeichnung Ihrer Forderung haben, bevor wir die Mehrwertsteuer abziehen können.

Bei telefonischer Bestellung berechnen wir die Mehrwertsteuer und senden Ihnen ein Befreiungsformular zu. Nach Erhalt eines unterschriebenen Formulars erstatten wir Ihnen Ihre Mehrwertsteuer.

Hier können Sie ein Antragsformular für die Mehrwertsteuerbefreiung herunterladen .

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